GHB, Liquid, Liquid Ecstasy, K.O.-Tropfen, …
GHB wurde bereits 1874 zum ersten Mal hergestellt, aber erst 1960 ausführlich erforscht und beschrieben.
Anfangs wurde das farb- und geruchlose GHB als Narkosemittel benutzt. GHB ist mittlerweile auch als „K.o‑Tropfen“ bekannt.
Hauptwirkstoff
- GHB (Gammahydroxybuttersäure)
Rechtlicher Status
- Illegal: Konsum, Besitz, Erwerb, Herstellung und Handel sind verboten
Konsumformen
- Oral (in einem Getränk aufgelöst)
- seltener: in Form von Gelatinekapseln oder Pulver geschluckt
Wirkungseintritt und -dauer
- Eintritt: nach ca. 10–30 Minuten
- Dauer: 1,5–3 Stunden
Wirkungen
- Euphorie
- Entspannung, beruhigendes Gefühl
- Enthemmung, Rededrang
- Wahrnehmungsintensivierung, gesteigerte Gefühlswahrnehmung
- Schwindel, Schläfrigkeit
Risiken und Nebenwirkungen
- Verwirrtheit, Gedächtnisstörungen
- Kopfschmerzen, Herzrasen, erhöhter Blutdruck
- Übelkeit, Brechreiz, Erbrechen
- Schläfrigkeit,
- Bewegungslosigkeit,
- Bewusstlosigkeit, Koma
- Atembeschwerden bis hin zum Atemstillstand
- Muskelzuckungen, Verschwinden von Reflexen
Langfristige Risiken
- Abhängigkeit
- Schlafstörungen
- Ängstlichkeit
- Zittern
Gut zu wissen …
- Die Wirkung von GHB ist extrem dosisabhängig und kann individuell sehr unterschiedlich sein.
- GHB ist schwer zu dosieren. Der Grat zwischen der Dosis für einen gewünschten Effekt und einer Überdosierung ist sehr schmal. Auch bei erfahrenen Konsumierende ist das Risiko einer unbeabsichtigten Überdosierung hoch.
- GHB wird oft mit der Clubszene in Verbindung gebracht. Allerdings wird es auch im privaten Umfeld konsumiert. Motive hierfür können z. B. Erholung oder die Steigerung und Stimulation der sexuellen Aktivität sein.
- GHB hat ein hohes Abhängigkeitspotenzial. Bei chronisch hochdosiertem Konsum kann es beim Absetzen zu schweren körperlichen Entzugssymptomen kommen. Bei einem Entzug sollte man sich ärztliche Hilfe suchen.
GHB = K.o.-Tropfen?
GHB wird meistens freiwillig konsumiert, um die oben beschrieben gewünschten Wirkungen zu erreichen. Da GHB eine geruchlose und farblose Flüssigkeit ist, ist sie eine von vielen Substanzen, die auch als „K.o.- Tropfen“ und „Vergewaltigungsdroge“ missbraucht werden kann. Deshalb ist es wichtig, sein Getränk bei Partys oder Festen nicht aus den Augen zu lassen. Wird einem auf einer Party schwindelig und man fühlt sich wie „in Watte gepackt”, können dies erste Anzeichen für K.o.-Tropfen sein und man sollte unverzüglich nach Hilfe suchen oder die 112
wählen.
Was ist GBL?
GBL (Gamma-Butyrolacton) ist eine klare, farblose Flüssigkeit und wird u. a. als Lösungs- und Reinigungsmittel verwendet. GBL wird wie GHB auf dem Schwarzmarkt auch unter der Bezeichnng „Liquid Ecstasy“ verkauft. GBL wird (wie auch 1,4‑Butandiol) im Körper zu GHB umgewandelt und hat daher die gleiche Wirkung. GBL ist aber deutlich potenter als GHB. Lösungsmitteln mit GBL können Verunreinigungen aus dem Herstellungsprozess enthalten. Zudem ist GBL eine starke Säure, die die Schleimhäute verletzen kann. Die notwendige Verdünnung bei GBL ist noch schwieriger als bei GHB.
Im Zweifelsfall gilt: Weniger ist mehr!
Es gibt keinen Konsum von legalen und illegalen Drogen ohne Risiko!
Beim Konsum jeder legalen und illegalen Droge hängen die subjektiv empfundenen Wirkungen von verschiedenen Faktoren ab (Konsumform, Dosis, Alter, Geschlecht, Umfeld, Stimmungslage sowie Erfahrung und Erwartung).
Der Konsum jeder Droge kann zu einer Abhängigkeit führen.
Vom Konsum legaler und illegaler Drogen ist abzuraten:
- Im Jugendalter (körperliche und psychische Entwicklung)
- Im Straßenverkehr und bei anderen Tätigkeiten, die einen „klaren Kopf“ erfordern (z. B. Sport, Bedienen von Maschinen, …)
- Am Arbeitsplatz/in der Schule
- Während der Schwangerschaft und der Zeit des Stillens
- Bei Vorerkrankungen
Zudem ist besondere Vorsicht geboten:
- Wenn die Qualität des Produkts unbekannt ist und nicht kontrolliert werden kann
- Bei Mischkonsum, z. B. beim Konsum von Alkohol und anderen Drogen
- Bei gleichzeitiger Einnahme von Medikamenten
Wenn man bemerkt, dass es einer Person nach dem Konsum von legalen oder illegalen Drogen nicht gut geht, sollte man verantwortungsvoll handeln und sich um sie kümmern. Im Zweifelsfall den Notruf wählen und Erste-Hilfe-Maßnahmen einleiten.